Spenden

Wir freuen uns sehr, wenn Sie unsere Arbeit durch Ihre Spenden unterstützen würden.

Die IBAN unseres Spendenkontos lautet: DE62 5109 0000 0070 3560 07

Ihre Spende an uns ist direkt in Ihrer tariflichen Einkommensteuer abzugsfähig und vermindert somit den Betrag, den Sie als Steuerlast an das Finanzamt im Rahrem Ihrer jährlichen Steuererklärung abführen müssen. Eine entsprechende Spendenquittung erhalten Sie gerne von uns.

Achtung: Eine kommunale Wählervereinigung gilt nicht als Partei. Deshalb bringt eine Spende oder ein Mitgliedsbeitrag steuerlich nicht so viel wie für “richtige” Parteien. Dies entschied der Bundesfinanzhof in einem Urteil vom 20. März 2017 (Az. X R 55/14).

Spenden an kommunale Wählergemeinschaften sind daher im Rahmen der Steuerermäßigung nach § 34g EStG berücksichtigungsfähig, nicht aber im Rahmen des für Spenden an politische Parteien vorgesehenen Sonderausgabenabzugs. Bitte beachten Sie die im Gesetzestext angegebenen Obergrenzen der Abzugsfähigkeit.

Für Fragen steht Ihnen gerne der/die Kassenwart/in zur Verfügung.